15. Berlin Dragonboat City Cup
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7. Offene Berliner Drachenbootmeisterschaften

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Teilnahmebedingungen
Programm
Ausschreibung 15. City Cup / 7. Offene Berliner Meisterschaft

1. Teilnahmeberechtigt sind nur Teams, die sich bis spaetestens zum 01.06.2012 verbindlich ueber das Online-Meldeformular der Veranstaltungs-Homepage angemeldet haben.

2. Die Startgebuehr ist bis zum 01.06.2012 auf das Konto der BDC (siehe Ausschreibung) zu ueberweisen.

3. Teams, die bis eine Stunde vor dem ersten Rennen nicht nachweisen koennen, dass sie die Startgebuehr ueberwiesen haben, koennen nur noch als Zuschauer teilnehmen. Eine Barzahlung am Renntag ist nicht moeglich.

4. Sollte ein verbindlich angemeldetes Team - aus welchen Gruenden auch immer - an der Regatta nicht teilnehmen koennen, ist dies dem Veranstalter umgehend mitzuteilen. Ein Anspruch auf Rueckerstattung der Startgebuehr sowie aller weiteren verbindlich gemeldeten Leistungen besteht nicht.

5. Sollten sich mehr Teams anmelden, als an der Veranstaltung teilnehmen koennen, werden die Teams, die zuletzt gemeldet haben (Anmeldung und Geldeingang zaehlen), auf eine Warteliste gesetzt. Von der Warteliste kann bei Absagen anderer Teams ins Starterfeld nachgerueckt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die eingezahlte Startgebuehr in voller Hoehe erstattet.

6. Der Eigentuemer der Regattastrecke untersagt das Grillen sowie das Befahren mit Fahrzeugen fuer alle Teilnehmer auf dem gesamten Regattagelaende. Pro Team kann auf dem Sattelplatz der Aufbau eines Pavillons (maximal 3 m x 3 m) zugelassen werden. Wir kontrollieren regelmaessig, ob die zur Verfuegung gestellten Stellflaechen rechtmaessig genutzt werden. Bei Zuwiderhandlungen werden die Pavillons abgebaut und den Teams am Sonntag zurueckgegeben!

7. Unter Ausnahme der zur Teamkleidung gehoerenden Elemente bitten wir die Teams, auf eine ueber­maessige Selbstdarstellung (wie z.B. den Aufbau von Werbestaenden, das Anbringen von Werbeplakaten sowie die Verteilung von Werbegeschenken) zu verzichten. Ausnahme: Diese Aktivitaeten sind mit dem Veranstalter abgestimmt.

8. Das bereitgestellte Regattagelaende und die Unterkunftsmoeglichkeiten werden von den Teilnehmern nach der Veranstaltung so verlassen wie sie vorgefunden wurden. Kosten durch eventuelle Beschaedigungen oder Verunreinigungen werden ausnahmslos durch die Verursacher getragen und durch den Veranstalter in Rechnung gestellt.

9. Alle Teilnehmer sollten bis spaetestens 09:00 Uhr auf dem Regattagelaende sein, da ab diesem Zeitpunkt am Eingang ein Eintrittsgeld in Hoehe von zwei Euro pro Person (Kinder unter 14 Jahren frei) erhoben wird. Die zugesandten Registrierungsbaender muessen von Euch am Eingang vorgezeigt werden

10. Den Anweisungen des Organisationspersonals ist zur eigenen Sicherheit uneingeschraenkt Folge zu leisten. Der Veranstalter behaelt sich aus Sicherheitsgruenden vor, Teilnehmer, die Anweisungen nicht befolgen, von der Regatta auszuschliessen.

11. Die gestellten Materialien und Boote sind von den Benutzern pfleglich zu behandeln. Vorsaetzliche oder durch unsachgemaesse Behandlung herbeigefuehrte Beschaedigungen muessen durch den Verursacher ersetzt werden.

12. Alle Teilnehmer nehmen an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teil.

13. Der Ausrichter, die Sponsoren, freiwillige Helfer, Angestellte und Offizielle werden mit der Unterschrift der verbindlichen Anmeldung von jeglicher Haftung befreit.

14. Jeder Teilnehmer erklaert, dass er 100 m in der Kleidung, die er waehrend des Rennens im Boot traegt, schwimmen kann. Alle an den Rennen teilnehmenden Sportler muessen den gesundheitlichen Anforderungen dieses Sportes genuegen. Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Teamcaptains, dass nur Teilnehmer an Rennen teilnehmen, die diesen Anforderungen gewachsen sind.

15. Fuer die Teilnahme von nicht Volljaehrigen ist eine Einverstaendniserklaerung der Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und eine Stunde vor dem ersten Rennen abzugeben, sowie ein Jugendschwimmabzeichen in Silber vorzulegen.

16. Der Meldende verpflichtet sich, diese Sicherheitsbelehrung jedem Teilnehmer vor der Veranstaltung bekannt zu machen.

17. Der Veranstalter behaelt sich vor, die Veranstaltung aufgrund hoeherer Gewalt (Unwetter) und besonderer Ereignisse (geringe Teilnehmerzahl) zu verkuerzen oder diese abzusagen.


Mit meiner Akzeptanzerklaerung bestaetige ich o.g. Teilnahmebedingungen und Sicherheitsregeln und versichere, diese meinen Teammitgliedern vor der Veranstaltung zugaenglich gemacht zu haben.

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